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Unsere Mandantschaft setzt sich angesichts der inhaltlichen Ausrichtung auf Systeme zur Unternehmensführung und die damit gegebenenfalls verbundene und notwendige Weiterentwicklung und / oder Fortführung von Organisationen sowohl aus unmittelbar wie auch mittelbar Betroffenenen zusammen.

Dabei sind es sowohl bereits etablierte Unternehmen wie auch Neugründungen, die in frühen Phasen der Unternehmensentwicklung eher produktbezogene als organisatorische Akzente setzen und/oder ab einer bestimmten  Größenordnung ihr Unternehmen nicht mehr "aus dem Bauch heraus" führen wollen. 

Die qualifizierte Sichtweise auf Organisationen und deren Effektivität und Effizienz ist häufig auch für Externe von hohem und berechtigtem Interesse: Sowohl potentielle Kooperationspartner auf beiden Seiten - insbesondere in Übergangssituationen wie Kauf/Verkauf/Beteiligung oder Unternehmernach-folge  - wie auch Kapitalgeber und Gesellschafter sichern Ihre Interessen durch die unabhängige Sicht der AGET. Unsere Ansprechpartner sind:

  • Entscheidungsträger, die unmittelbaren Handlungsbedarf haben, der sich angesichts aktueller und systematischer Informationslücken oder personeller Interims-Lücken nicht unmittelbar aus eigener Kraft realisie-ren läßt: Gründe dafür können fehlende und/oder nur in Teilbereichen ge-nutzte Mangagement-Informationssysteme/Controllingsysteme sein, sowie in Fällen auftretender Spitzen auch fehlende Managementressour-cen, die intern kurzfristig weder qualitativ noch quantitativ wirtschaftlich bereitgestellt werden können.
  • Unternehmer und Management, deren "Störgefühle" gegenüber den existierenden Informationssystemen und deren - möglicherweise auch fehlenden - Handlungsempfehlungen so hoch werden, dass eine unab-hängige Expertise eingeholt wird.
  • Käufer und Verkäufer von Unternehmen als Ganzes oder in Teilen, die unter Beachtung betriebswirtschaftlicher, steuerrechtlicher und juristi-scher Aspekte in Fragestellungen zu Werten der Verhandlungsgegen-stände sowie Wegen der organisatorischen und gesellschaftsrechtlichen Gestaltung beraten werden.
  • Gesellschafter und Kapitalgeber, deren objektive Interessen durch unabhängige Dritte vertreten werden können: Zum Beispiel Verbesserung und Sicherung der Verzinsung des eingelegten Kapitals durch Aktualisie-rung der Controlling- und Informationssysteme, Durchführung von Maß-nahmen zur Bewältigung von Engpaßsituationen in Ertrag und Liquidität oder Installation und Validierung von Frühwarnsystemen.
  • Organisationen, die in frühen Phasen von Neu- und Umstrukturierungen auf vergleichendes Erfahrungswissen zurückgreifen, um ihr Ziel auf dem schnellsten und wirtschaftlichsten Weg zu erreichen.

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